Die Anmeldung des Autos

Die Anmeldung des Autos

Wer ein neues Auto kauft, der muss es natürlich anmelden. wie das genau funktioniert und was man wissen sollte, erfährst du hier.

Jedes Auto benötigt Kraftfahrzeugkennzeichen. Dieses erhält man bei der Kfz Zulassungsbehörde vor Ort. Dadurch sind Autos, Motorräder oder LKWs identifizierbar und lassen sich eindeutig einem Besitzer zuordnen. Generell ist es in Deutschland verboten, ein Fahrzeug ohne Zulassung auf öffentlichem Grund (z.B. Straßen) zu führen. Auch muss eine Kfz Versicherung aktuell bestehen.

Sobald man sich ein neues Auto oder einen Gebrauchtwagen gekauft hat , muss das Fahrzeug bei der Kfz Zulassungsstelle angemeldet werden. Gerade bei Neuwagen übernehmen mittlerweile die Autohändler selbst diese Aufgabe, so dass sich der Kunde um den anfallenden Behördengang nicht mehr selbst kümmern muss. Sobald man das Auto abholt, erhält man auch alle notwendigen Papiere. Alle anderen müssen hingegen weiterhin zur Kfz Zulassungsstelle vor Ort. Dies gilt auch, wenn man bei einem Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk wechselt. Wo man da genau hin muss, erfährt man schnell und einfach im Internet. Meistens stellen die jeweiligen Webseiten der einzelne Städte und Gemeinden umfangreiche Informationen zur Verfügung. Sobald man sich auf den Weg zur Zulassungsstelle macht, dürfen folgende Unterlagen auf keinen Fall fehlen:

• Bei einem Halterwechsel die Kennzeichenschilder
• Bescheinigung der Kfz Versicherung
• Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein
Bei Gebrauchtwagen die TÜV Untersuchung (ASU und HU)
• Personalausweis oder Reisepass
• Führerschein

Darüber hinaus kostet solch eine Zulassung auch einige Euros. In der Regel nehmen die Städte und Gemeinden aber nicht mehr als 80 Euro für die Eintragungen im Fahrzeugbrief bzw. -schein. Hinzu kommen noch die Kosten für die neuen Kennzeichenschilder.

Wichtige Informationen zur Feinstaubplakette

Autoankauf von Fahrzeugen mit gelber oder roter Umweltplakette für den Export.

Die neue und verschärfte Feinstaubverordnung, welche seit 2010 in Deutschland gilt unterteilt folgende Kategorien:

  • „Grüne Plakette“ (Benziner und neuere Autos / Diesel)
  • „Gelbe Plakette“ (ältere Diesel-Fahrzeuge)
  • „Rote Plakette“ (ältere Diesel-Fahrzeuge)

Leider ist diese Verordnung in den Bundesländern u. Städten nicht einheitlich geregelt, was für Verwirrung sorgt.

In einigen Städten dürfen ausgewiesene Umweltzonen nur noch mit Fahrzeugen, welche eine grüne Umweltplakette haben befahren werden,
während anderswo eine Feinstaubplakette an sich notwendig ist.

Durch Nachrüsten eines Russpartikelfilters (nicht für alle KFZ) besteht die Möglichkeit der Feinstaubverordnung Rechnung zu tragen.
Ein Fahrzeug mit roter Plakette wird jedoch nach der Umrüstung nur eine gelbe Plakette erhalten und darf damit nicht in allen Umweltzonen fahren.
Trotz Senkung der KFZ – Steuer und einer Förderung scheuen viele Fahrzeughalter die recht hohen Kosten der Umrüstung.

Diese Fahrzeuge mit gelber und roter Umweltplakette werden deshalb verstärkt für den Auto Export aufgekauft.

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